Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Online-Shop von DER SOLARWART
Stand: 22.2.2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Elektro Horst Sprick GmbH, nachfolgend „DER SOLARWART“ genannt, und ihren Kunden, die über den Online-Shop bzw. Konfigurator abgeschlossen werden. (2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DER SOLARWART stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. (3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). (2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 3 Anbieter / Vertragspartner
Elektro Horst Sprick GmbH Riemker Straße 80 Geschäftsführer: Rüdiger Sprick Telefon: 02323 94950 E-Mail: info@dersolarwart.de / info@elektro-sprick.de Handelsregister: HRB 14504 USt-IdNr.: DE 290467561
§ 4 Vertragsgegenstand / Leistungen
(1) DER SOLARWART bietet über den Online-Shop insbesondere folgende Leistungen an:
- Reinigung von Photovoltaikanlagen
- Wartung von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen und Wärmepumpen
- Monitoring-Dienstleistungen (Überwachung und Auswertung)
- Überspannungsschutz / Schutzmaßnahmen
- Speichernachrüstung / Nachrüstlösungen (inkl. Vermittlung / Montageleistungen)
- Drohneninspektionen / Sichtprüfungen
- digitale Produkte (z. B. Leitfäden, Checklisten, PDF-Dokumente)
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Shop und dem gebuchten Paket. (3) Sofern DER SOLARWART Leistungen durch Dritte erbringen lässt (z. B. Partnerunternehmen), bleibt DER SOLARWART Vertragspartner des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. (2) Durch Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. (3) Der Vertrag kommt zustande durch:
- ausdrückliche Bestellbestätigung per E-Mail oder
- Beginn der Leistungserbringung durch DER SOLARWART.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Shop angegebenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. (2) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern der Kunde Verbraucher ist. (3) Die verfügbaren Zahlungsmethoden ergeben sich aus dem Checkout-Prozess. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Mollie. (4) Rechnungen werden in der Regel digital per E-Mail bereitgestellt. (5) Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
§ 7 Leistungserbringung / Terminvereinbarung
(1) Dienstleistungen werden nach Terminvereinbarung erbracht. (2) DER SOLARWART ist berechtigt, Termine aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu verschieben. (3) Angaben zu Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich verbindlich zugesagt.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass DER SOLARWART Zugang zur Anlage erhält und die erforderlichen Bedingungen zur Leistungserbringung gegeben sind. (2) Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Informationen bereitzustellen (z. B. Anlagenunterlagen, technische Daten, Fehlermeldungen, Zugangsdaten). (3) Kann eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. kein Zugang, Kunde nicht vor Ort), nicht erbracht werden, ist DER SOLARWART berechtigt, den entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
AGB-Spezifische Produktregelungen
§ 9 Reinigung von Photovoltaikanlagen
(1) Die Reinigung umfasst die im Shop beschriebene Reinigung der PV-Module sowie ggf. ergänzende Leistungen, sofern gebucht. (2) Eine Reinigung stellt keine Garantie für einen bestimmten Ertragszuwachs dar. (3) DER SOLARWART ist berechtigt, eine Reinigung aus Sicherheits- oder Witterungsgründen zu verschieben. (4) Schäden aufgrund von Vorschäden (z. B. Mikrorisse, defekte Unterkonstruktion) liegen nicht im Verantwortungsbereich von DER SOLARWART, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
§ 10 Drohneninspektion / Sichtprüfung
(1) Drohneninspektionen dienen der optischen Überprüfung der Anlage und ersetzen keine vollständige technische Prüfung. (2) Das Ergebnis stellt eine Momentaufnahme dar. (3) Der Kunde stellt sicher, dass der Drohnenflug rechtlich zulässig ist und keine lokalen Einschränkungen bestehen. Falls behördliche Genehmigungen erforderlich sind, ist dies vom Kunden rechtzeitig mitzuteilen.
§ 11 Überspannungsschutz / Schutzmaßnahmen
(1) Leistungen im Bereich Überspannungsschutz umfassen die im Shop beschriebenen Maßnahmen. (2) Überspannungsschutz reduziert Risiken, kann Schäden durch außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Blitzschlag) jedoch nicht vollständig ausschließen. (3) Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Elektroinstallationen und Besonderheiten offenzulegen.
§ 12 Speichernachrüstung / Speicherlösungen
(1) Bei Speichernachrüstungen handelt es sich um technische Dienstleistungen, die eine Prüfung der bestehenden Anlage voraussetzen können. (2) Die Umsetzung kann abhängig sein von:
- technischer Kompatibilität
- Netzanschlussbedingungen
- baulichen Voraussetzungen
- Herstellervorgaben
(3) Sollte sich nach Prüfung herausstellen, dass eine Umsetzung nicht möglich oder nur mit erheblichen Mehrkosten möglich ist, wird DER SOLARWART den Kunden informieren. Bereits erbrachte Leistungen dürfen abgerechnet werden.
§ 13 Monitoring-Dienstleistungen
(1) Monitoring umfasst die Überwachung von Anlagenparametern sowie die Auswertung der bereitgestellten Daten gemäß Leistungsbeschreibung. (2) Voraussetzung ist die technische Anbindung der Anlage und die Bereitstellung der erforderlichen Zugänge. (3) DER SOLARWART übernimmt keine Haftung für Ausfälle, die auf Drittanbieter-Systeme, Internetverbindungen oder Herstellerportale zurückzuführen sind. (4) Monitoring ersetzt keine Vor-Ort-Störungsbeseitigung, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des gebuchten Pakets ist.
Wartungsverträge (PV, Speicher, Wärmepumpe)
§ 14 Wartungsverträge – Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Wartungsvertrags ist die regelmäßige technische Überprüfung und Wartung folgender Anlagen, sofern Bestandteil des gebuchten Wartungspakets:
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeichersysteme
- Wärmepumpenanlagen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Wartungspaket und der Leistungsbeschreibung im Shop. (3) Wartung dient der Funktionsprüfung und der frühzeitigen Erkennung möglicher Störungen. (4) Der Wartungsvertrag beinhaltet keine Reparaturen, keinen Austausch von Bauteilen und keine Materialkosten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. (5) Der Wartungsvertrag stellt keine Garantieverlängerung dar und ersetzt keine gesetzlichen oder herstellerseitig vorgeschriebenen Prüfungen, sofern diese nicht Bestandteil des Pakets sind.
§ 15 Wartungsverträge – Leistungsabgrenzung
(1) Die Wartung kann insbesondere umfassen:
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Kontrolle von Fehlermeldungen
- Prüfung relevanter Betriebswerte
- Dokumentation der Ergebnisse
(2) Arbeiten am Kältemittelkreislauf bei Wärmepumpen erfolgen nur, sofern gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart. (3) Reparaturen und Zusatzleistungen werden gesondert angeboten und abgerechnet.
§ 16 Wartungsverträge – Laufzeit und Kündigung
(1) Wartungsverträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen. (2) Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. (3) Der Vertrag kann erstmals mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. (4) Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. (5) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. (6) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). (7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 17 Wartungsverträge – Vergütung, Abrechnung, Fälligkeit
(1) Die Vergütung wird jeweils für ein Wartungsjahr im Voraus abgerechnet. (2) Das erste Wartungsjahr beginnt mit Vertragsschluss. Die erste Rechnung wird nach Vertragsschluss gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. (3) Weitere Wartungsjahre werden jeweils zu Beginn des neuen Wartungsjahres abgerechnet. (4) Bereits begonnene Wartungsjahre werden im Falle einer Kündigung nicht anteilig erstattet. (5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist DER SOLARWART berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
§ 18 Wartungsverträge – Terminvereinbarung und Durchführung
(1) Wartungstermine werden in Abstimmung mit dem Kunden geplant. (2) DER SOLARWART ist berechtigt, Wartungstermine aus Sicherheits- oder Witterungsgründen zu verschieben. (3) Kann ein Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, kann DER SOLARWART den entstandenen Aufwand gesondert in Rechnung stellen.
§ 19 Wartungsverträge – vorbereitende Tätigkeiten / Wertersatz
(1) DER SOLARWART ist berechtigt, nach Vertragsschluss vorbereitende organisatorische Tätigkeiten zu erbringen (z. B. Anlage einer Wartungsakte, Terminvorbereitung, Dokumentation, technische Vorprüfung). (2) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass DER SOLARWART vor Ablauf der Widerrufsfrist mit diesen Leistungen beginnt. (3) Widerruft der Kunde den Vertrag nach Beginn dieser Tätigkeiten, schuldet er Wertersatz gemäß § 357 Abs. 8 BGB.
§ 20 Wartungsverträge – Preisanpassung
(1) DER SOLARWART ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren wesentlich verändern. (2) Als relevante Kostenfaktoren gelten insbesondere:
- tarifvertraglich vorgeschriebene Lohnerhöhungen
- gesetzliche Sozialabgaben
- Materialkosten
- Energiekosten
- behördliche Gebühren
- sonstige betriebliche Kostensteigerungen, die unmittelbar die Wartungsleistung betreffen
(3) Eine Preisanpassung darf nur in dem Umfang erfolgen, in dem sich die genannten Kostenfaktoren tatsächlich erhöhen. (4) Die Preisanpassung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. (5) Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % pro Wartungsjahr steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung zu.
Allgemeine Haftung / Rechtliches
§ 21 Haftung
(1) DER SOLARWART haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (2) DER SOLARWART haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. (3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DER SOLARWART nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) DER SOLARWART haftet nicht für verdeckte Mängel oder Vorschäden, die im Rahmen der Leistungserbringung nicht erkennbar waren.
§ 22 Höhere Gewalt
(1) Kann DER SOLARWART Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, behördliche Anordnungen, Streik, unvorhersehbare Ereignisse) nicht erbringen, verlängert sich die Leistungszeit entsprechend. (2) Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
§ 23 Eigentum und Nutzungsrechte bei digitalen Produkten
(1) Digitale Inhalte (z. B. PDF, Leitfäden, Checklisten) sind urheberrechtlich geschützt. (2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch. (3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ist untersagt, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
§ 24 Lieferung digitaler Inhalte
(1) Digitale Inhalte werden dem Kunden nach Zahlungseingang per Downloadlink oder per E-Mail bereitgestellt. (2) Der Kunde ist selbst verantwortlich, eine geeignete technische Umgebung zur Nutzung digitaler Inhalte bereitzuhalten.
§ 25 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für Dienstleistungen und Werkleistungen ein Jahr, sofern gesetzlich zulässig.
§ 26 Streitbeilegung / Verbraucherstreitbeilegung
(1) Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: [https://ec.europa.eu/consumers/odr/](https://ec.europa.eu/consumers/odr/) (2) DER SOLARWART ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 27 Datenschutz
(1) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt. (2) Die Datenschutzerklärung ist über den Online-Shop abrufbar.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Herne. (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Widerrufsrecht (Verbraucher)
§ 29 Widerrufsbelehrung (Dienstleistungen)
Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Elektro Horst Sprick GmbH, [Adresse], Telefon: [Telefonnummer], E-Mail: [E-Mail-Adresse]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 30 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
§ 31 Wertersatz bei Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen.
Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.
§ 32 Widerruf bei digitalen Inhalten
Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn DER SOLARWART mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass DER SOLARWART vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Kunde seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.